Brief von der Bundesagentur für Arbeit an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich bereits wissen, können Sie seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Sie seitdem Geldleistungen von dem für Sie jeweils zuständigen Jobcenter beziehen können. Dort können Sie auch viele weitere Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Ihr […]