Basiskonto für alle

 

Rechtsanspruch auf Girokonto für Überschuldete und Flüchtlinge

Bergheim/Rhein-Erft-Kreis. (19. 06. 2016) Ein Leben ohne Girokonto ist eigentlich nicht möglich. Trotzdem wird in Deutschland bis zu einer Million Menschen der Zugang zu einem eigenen Konto verwehrt. Nur weil sie arm und überschuldet sind oder als Flüchtlinge kein gesichertes Aufenthaltsrecht haben. Damit ist nun Schluss: Ab dem 19. Juni gibt es einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein „Basiskonto“. Damit greift die Bundesregierung eine seit vielen Jahren erhobene Forderung der Wohlfahrtsverbände und der Schuldnerberatungsstellen auf.

„Endlich haben überschuldete Menschen wieder eine Chance, am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen“, freuen sich die Beraterinnen Sandra Schmidt und Christina Hinzmann vom Arbeitslosenzentrum und von der Erwerbslosenberatungsstelle von ASH-Sprungbrett e.V. aus Bergheim. „Ohne ein eigenes Konto fehlt diesen Menschen jegliche Perspektive“. Sie können weder eine Arbeit aufnehmen, noch eine Wohnung anmieten. Viele Alltagsgeschäfte wie auch Strom, Wasser, Telefon, Zeitungsabonnements und zahlreiche Kaufverträge erfordern ein Girokonto.

Dies hat zum Beispiel Michael Basten (Name geändert) erfahren müssen. Seit Monaten besitzt er kein eigenes Konto mehr.  Zuerst hatte er seine Arbeit verloren, das Arbeitslosengeld („Hartz IV“) reichte kaum für die wichtigsten Fixkosten. Aber zuerst buchte die Bank am Monatsanfang die hauseigene Kreditrate ab, danach rutschte Michael Basten ins Minus. Jeden Monat mehr. Zuletzt war sein Girokonto mit über 1.800 € überzogen. Die Bank kündigte ihm das Konto.

Vergeblich versuchte Michael Basten bei anderen Banken ein neues Girokonto zu eröffnen. Das Jobcenter stellte ihm Schecks über seine Regelsatzleistungen aus und überwies seine Miete und die Abschlagszahlungen für Energie. Michael Basten fühlte sich erniedrigt. „Ich möchte ja arbeiten gehen, meine Kosten selber tragen und einfach normal leben“, sagt er. Aber wie soll er je eine Arbeit finden, wenn er dem Arbeitgeber keine Bankverbindung für die Lohnzahlung angeben kann?

Mit dem Basiskonto kann Michael Basten „ein Stück seiner Würde wieder zurückbekommen“, sagt Beraterin Sandra Schmidt. Dieses Recht ist geregelt in einem neuen „Zahlungskontengesetz“, das den Zugang zu einem solchen Girokonto erstmals für alle Banken in Deutschland verbindlich regelt.

Bisher sahen nur einzelne Landesgesetze u. a. in NRW eine Pflicht zur Kontoeröffnung vor, beschränkt aber auf die regionalen Sparkassen. Praktisch half dies den Menschen nicht, die, bei der eigenen Sparkasse verschuldet waren.

Das Zahlungskontengesetz schafft einen Rechtsanspruch auf ein Basis-Girokonto für alle, gerade auch für Überschuldete, Geringverdiener, Wohnungslose, Asylsuchende und auch für bloß „geduldete“ Flüchtlinge, die bislang häufig vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen waren. Das Basiskonto ermöglicht Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und das Bezahlen mit Karte.

Beinahe hatte Michael Basten sich schon aufgegeben. Nun schöpft er wieder neue Hoffnung. Die Praxis wird zeigen, ob das neue Basiskonto halten kann, was es verspricht: die ungehinderte Teilnahme auch überschuldeter Menschen am bargeldlosen Zahlungsverkehr und damit am normalen  Leben.

Kontakt: Arbeitslosenzentrum und Erwerbslosenberatungsstelle ASH-Sprungbrett e.V., Hauptstraße 10, 50126 Bergheim, Tel. 02271 – 83993-66

 

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