Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergheim und das Landgericht Köln gesucht
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Wahlperiode 2019-2023
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der Fachbereich Jugend, Bildung und Soziales der Kreisstadt Bergheim sucht Interessierte für das Amt der Jugendschöffin sowie des Jugendschöffen beim Amtsgericht Bergheim und beim Landgericht Köln für die Wahlperiode 2019-2023.
Die wesentlichen Voraussetzungen, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, sind:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Wohnsitz in Bergheim
- Mindestalter von 25 und Höchstalter von 69 Jahren (am Stichtag 01.Januar 2019)
- Keine Einschränkung der Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen
- Keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das Vermögen
- Keine Vorstrafe von mehr als sechs Monaten und kein aktuell laufendes Strafverfahren
- Erfahrungen in der Jugenderziehung/Jugendarbeit
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 10.03.2018 an die Kreisstadt Bergheim, Fachbereich Jugend, Bildung und Soziales, z.Hd. Christina Schmitz, Bethlehemer Str. 9-11 in 50126 Bergheim. Weitere Informationen können Sie auch auf der Homepage www.schoeffenwahl.de oder telefonisch unter 02271-89-569 erhalten.
Bewerbungsformular Schöffenwahl